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VPG: Fährte
Fährte ist Nasenarbeit und dies ist für den Hund eine der grundlegendsten Sinne mit der er seine Umwelt wahrnimmt. Das schnüffeln und stöbern ist für jeden Hund elementar um sich zu orientieren und seine Umwelt einzuschätzen. Andere Hunde, Menschen oder das eigene Rudel (Hund und Mensch) werden beschnuppert um zu sehen, wer der andere ist und wo er gewesen ist. Ein Spaziergang ist für den Hund wie wenn wir eine Zeitung lesen, er nimmt wahr, wer war da und was der andere gemacht hat. Dieser natürliche Trieb, wird bei der Fährtenarbeit ausgenutzt.
Jeder kennt die Arbeit der Polizei- und Rettungshunde die mit ihrer Arbeit im Dienst der Allgemeinheit stehen. Grundlage für diese Arbeit ist der sehr fein ausgeprägte Geruchsinn des Hundes.
Um dies zu verdeutlichen möchte ich hier ein paar Zahlen gegenüberstellen: Das Riechzentrum des Hundes ist 40 Mal größer als das des Menschen. In der Riechschleimhaut des Hundes sind ca. 220 Mio. Riechzellen, beim Menschen nur 5 Mio. Riechzellen. Die Größe der Schleimhaut des Hundes (abhängig von der Schnauzengröße) beträgt von 85 bis 200 cm² , beim Mensch nur 5 cm². Diese Zahlen sagen viel aus, als bildlichen Vergleich kann man sich das Verhältnis des Geruchsinns von Mensch zu Hund wie bei einem Schuhkarton zu einer Lagerhalle vorstellen.
Beim legen einer Fährte entsteht ein Fährtenmischgeruch, der besteht aus:
- Bodenverletzung (lebender Boden - Bakterien)
- Pflanzenverletzung (wenn vorhanden)
- Individualgeruch (Abnutzung Schuhe/Kleider, Hautschuppen u. ä.)
Diese Fährte wird nun laut Prüfungsordnung vom Hund, an einer 10 m Leine, mit einer überzeugenden, intensiven und ausdauernden Nasenarbeit ausgearbeitet. Dabei verweist der Hund mehrere Gegenstände (die Anzahl ist abhängig von der jeweiligen Prüfungsform), die über die Fährte verteilt wurden. Das Verweisen geschieht dadurch, dass der Hund beim Gegenstand stehen bleibt, davor Sitz oder Platz macht oder ihn aufnimmt und dem Hundeführer apportiert. Die Gegenstände bestehen aus verschiedenen Materialien wie Holz, Leder, Teppich, Kork, Baumwolle u. ä. . Größe der Gegenstände einheitlich für alle Prüfungsformen: Länge 10 cm, Breite 2 bis 3 cm, Dicke 0,5 bis 1 cm.
Es gibt folgende Prüfungsvarianten:
- Fährtenprüfung 1-3 (FPR 1-3)
- Fährtenhundprüfung Stufe 1 und 2 (FH 1 und 2)
- IPO-Fährtenhundprüfung (IPO-FH)
Diese Prüfungsvarianten unterscheiden sich durch die Länge der Fährte, Anzahl der Winkel und Winkelgrade (eventuell Bogen), Anzahl der Gegenstände sowie der Zeitraum wie lange es dauert, bis die Fährte ausgearbeitet werden darf.
Ihr seht es ist nicht so einfach, also los um zusammen mit unsern Hunden den Spaß an der Fährtenarbeit zu entdecken.
Autor: Silvia Weixler